Das neue Sehtestgerät zur objektiven Messung einer Fehlsichtigkeit

Hat mein Kind eine Sehschwäche?
Zum Zeitpunkt der Einschulung besteht bei ca 6% aller Kinder eine Fehlsichtigkeit.

Häufige Ursachen sind:

  • Schwachsichtigkeit (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)
  • Schielen (Strabismus)
  • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
  • ungleiche Fehlsichtigkeit (Anisometropie)


Die Sehstörungen können auch einseitig auftreten wodurch die Gefahr besteht, dass das besser sehende Auge alleine die Sehfunktion übernimmt. Durch das “Abschalten” des schlechter sehenden Auges verliert der Patient die Möglichkeit räumlich zu sehen. Dieser Verlust ist nicht umkehrbar. Mittels apparativer Augenmessungen können 90-95 % der Fehlsichtigkeiten erkannt werden.
Die Kosten für das Amblyopiescreening liegen bei ca. 20 Euro und werden von den privaten und einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie - falls keine besonderen Verträge Ihrer Krankenkasse bestehen - mit der Frage der Erstattung Ihrer Kasse vorlegen können.

Die Vorteile unseres Sehscreenings:

  • erste Messung ab dem Alter von 6 Monaten
  • binokulare Messung: beide Augen werden gleichzeitig gemessen
  • nicht invasive Messung: der Säugling muss nicht getropft werden
  • berührungslose Messung: die Messung erfolgt aus einem Meter Entfernung, der Säugling sitzt entspannt auf dem Schoß eines Elternteils
  • sekundenschnelle Messung

Sollte bei der Vorsorge ein auffälliges Ergebnis festgestellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weiteren Untersuchungen und Behandlungen beim Augenarzt. Nimmt man apparative Augenmessungen zu Hilfe können 90-95 % aller Kinder mit einer Sehstörung erkannt werden. Eine jährliche Untersuchung ist sinnvoll.

Anmeldung über die Praxis


Kaiserstraße 29
55116 Mainz
Tel. 06131 / 67 47 57
Fax 06131 / 67 05 13